Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-1173 · Stand: 2026-10-30 · betrifft: Deutsche Mitbestimmung · Autor: Polity Atlas editorial team

“Nach dem Mitbestimmungsgesetz haben Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten Aufsichtsräte mit gleicher Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern; bei wiederholtem Stimmenpatt hat der Vorsitzende eine Zweitstimme. Das Drittelbeteiligungsgesetz räumt Beschäftigten ein Drittel der Sitze in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ein.”

Stützende Belege

2

Widersprechende Belege

0

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