Polity Atlas
GesetzPrimärquelle

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz – DrittelbG) of 2004

Federal Ministry of Justice (Germany), gesetze-im-internet.de · 2004

Typ
Gesetz
Abgerufen
2026-09-01
Hinweise zur Verlässlichkeit
§ 1: one-third employee representation in companies with more than 500 employees; older stock corporations registered before 10 August 1994 keep it below that size.

Aussagen, die diese Quelle anführen

1 Aussagen
GesichertNach dem Mitbestimmungsgesetz haben Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten Aufsichtsräte mit gleicher Anzahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern; bei wiederholtem Stimmenpatt hat der Vorsitzende eine Zweitstimme. Das Drittelbeteiligungsgesetz räumt Beschäftigten ein Drittel der Sitze in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ein.