Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0201 · Stand: 2026-10-23 · betrifft: Gewaltenteilung · Autor: Polity Atlas editorial team

“Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird.”

Stützende Belege

1

Widersprechende Belege

0

Keine Gegenbelege erfasst.

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