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Quellen
Gesetz
■
Primärquelle
Basic Law for the Federal Republic of Germany (English translation)
Federal Ministry of Justice (Germany) · 1949
Seite des Herausgebers öffnen ↗
Zitat kopieren
BibTeX
Typ
Gesetz
Abgerufen
2026-09-01
Aussagen, die diese Quelle anführen
2 Aussagen
■
Gesichert
Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt wird.
■
Gesichert
Nach Artikel 79 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes ist jede Änderung unzulässig, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt.
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