Basic Law for the Federal Republic of Germany (English translation)
Basic Law for the Federal Republic of Germany (English translation) (1949)1949 · Gesetz · Article 79(3)GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0203 · Stand: 2026-10-23 · betrifft: Föderalismus · Autor: Polity Atlas editorial team
“Nach Artikel 79 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes ist jede Änderung unzulässig, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt.”
Stützende Belege
1Widersprechende Belege
0Keine Gegenbelege erfasst.
Statusverlauf
Keine früheren Revisionen.
Widersprüche
Es wurden keine Widersprüche eingereicht.