Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0203 · Stand: 2026-10-23 · betrifft: Föderalismus · Autor: Polity Atlas editorial team

“Nach Artikel 79 Absatz 3 des deutschen Grundgesetzes ist jede Änderung unzulässig, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt.”

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1

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0

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