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GesetzPrimärquelle

Constitution of the Republic of China (Taiwan), Article 143

Laws & Regulations Database of the Republic of China (Taiwan) · 1947

Typ
Gesetz
Abgerufen
2026-09-01

Aussagen, die diese Quelle anführen

1 Aussagen
GesichertArtikel 143 der Verfassung der Republik China sieht vor, Boden entsprechend seinem Wert zu besteuern und Wertsteigerungen von Boden zu besteuern, die nicht auf die Arbeit oder das Kapital des Eigentümers zurückzuführen sind; die Erträge sollen der Allgemeinheit zugutekommen.