Constitution of the Republic of China (Taiwan), Article 143
Constitution of the Republic of China (Taiwan), Article 143 (1947)1947 · Gesetz · Art. 143GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0648 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Bodenwertsteuer · Autor: Polity Atlas editorial team
“Artikel 143 der Verfassung der Republik China sieht vor, Boden entsprechend seinem Wert zu besteuern und Wertsteigerungen von Boden zu besteuern, die nicht auf die Arbeit oder das Kapital des Eigentümers zurückzuführen sind; die Erträge sollen der Allgemeinheit zugutekommen.”
Stützende Belege
1Widersprechende Belege
0Keine Gegenbelege erfasst.
Statusverlauf
Keine früheren Revisionen.
Widersprüche
Es wurden keine Widersprüche eingereicht.