Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0982 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Direkte Demokratie auf Bundesebene in der Schweiz (Initiative und Referendum) · Autor: Polity Atlas editorial team

“Gemäß den Artikeln 138–139 der Bundesverfassung können 100.000 Stimmberechtigte innerhalb von 18 Monaten eine vollständige oder teilweise Verfassungsrevision vorschlagen. Die Bundesversammlung erklärt eine Initiative ganz oder teilweise für ungültig, wenn sie den Anforderungen an die Einheit der Form und der Materie nicht genügt oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt.”

Kontext. Auf Bundesebene gibt es keine Volksinitiative für gewöhnliche Gesetze; mit Initiativen werden Verfassungsänderungen vorgeschlagen.

Stützende Belege

1

Widersprechende Belege

0

Keine Gegenbelege erfasst.

Kontext

Swiss Democracy: Possible Solutions to Conflict in Multicultural Societies (4th ed.)

Statusverlauf

Keine früheren Revisionen.

Widersprüche

Es wurden keine Widersprüche eingereicht.

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Einreichungen werden von der Redaktion geprüft und öffentlich bei dieser Aussage protokolliert. Eine Quelle ist erforderlich.

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