Federal Constitution of the Swiss Confederation of 18 April 1999 (SR 101)
Swiss Confederation — Federal Constitution of the Swiss Confederation of 18 April 1999 (SR 101) (1999)Swiss Confederation · 1999 · Gesetz · Arts. 138-139 (English translation, Constitute Project / Federal Chancellery)GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0982 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Direkte Demokratie auf Bundesebene in der Schweiz (Initiative und Referendum) · Autor: Polity Atlas editorial team
“Gemäß den Artikeln 138–139 der Bundesverfassung können 100.000 Stimmberechtigte innerhalb von 18 Monaten eine vollständige oder teilweise Verfassungsrevision vorschlagen. Die Bundesversammlung erklärt eine Initiative ganz oder teilweise für ungültig, wenn sie den Anforderungen an die Einheit der Form und der Materie nicht genügt oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt.”
Kontext. Auf Bundesebene gibt es keine Volksinitiative für gewöhnliche Gesetze; mit Initiativen werden Verfassungsänderungen vorgeschlagen.
Stützende Belege
1Widersprechende Belege
0Keine Gegenbelege erfasst.
Kontext
Swiss Democracy: Possible Solutions to Conflict in Multicultural Societies (4th ed.)
Statusverlauf
Keine früheren Revisionen.
Widersprüche
Es wurden keine Widersprüche eingereicht.