入会権 (Iriai rights)
入会権 (Iriai rights) (2026)2026 · Webseite · Civil Code sectionGesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0512 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Japanische gemeinschaftliche Dorf-Allmenden (iriai) · Autor: Polity Atlas editorial team
“Das japanische Zivilgesetzbuch erkennt Iriai-Rechte in Artikel 263 (wenn die Gemeinschaft das Land besitzt) und Artikel 294 (wenn sie es nicht besitzt) als dingliche Rechte an; in beiden Fällen richten sie sich in erster Linie nach dem Gewohnheitsrecht.”
Stützende Belege
1Widersprechende Belege
0Keine Gegenbelege erfasst.
Statusverlauf
Keine früheren Revisionen.
Widersprüche
Es wurden keine Widersprüche eingereicht.