Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz, MitbestG) of 4 May 1976
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Mitbestimmungsgesetz, MitbestG) of 4 May 1976 (1976)1976 · Gesetz · §§ 1, 7, 29GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0574 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Wirtschaftsdemokratie · Autor: Polity Atlas editorial team
“Nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz von 1976 haben Unternehmen mit mehr als 2,000 Beschäftigten Aufsichtsräte mit gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Anteilseigner und der Beschäftigten; bei Stimmengleichheit in einer wiederholten Abstimmung verfügt der Vorsitz über eine zweite Stimme.”
Stützende Belege
1Widersprechende Belege
0Keine Gegenbelege erfasst.
Statusverlauf
Keine früheren Revisionen.
Widersprüche
Es wurden keine Widersprüche eingereicht.