Eine Gestaltungsweise, bei der ein Mensch das Ergebnis eines automatisierten Systems prüfen oder genehmigen muss, bevor es wirksam wird.
Ausführlicher
Menschliche Aufsicht funktioniert nur, wenn die Prüfenden Zeit, Informationen und die Befugnis haben, zu widersprechen; andernfalls macht der Automatisierungsbias aus der Prüfung ein bloßes Abnicken.