Constitution of the Kingdom of Bhutan (2008)
Constitution of the Kingdom of Bhutan (2008) (2008)2008 · Gesetz · Arts. 2(6), 2(20)-(25), 5(3)GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0856 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Bruttonationalglück (Bhutan) · Autor: Polity Atlas editorial team
“Bhutans Verfassung von 2008 schreibt vor, dass mindestens 60% der Landesfläche dauerhaft bewaldet bleiben müssen, verpflichtet den König, mit 65 abzutreten, und erlaubt seine Absetzung durch eine Dreiviertelmehrheit in einer gemeinsamen Sitzung des Parlaments, auf die ein nationales Referendum folgt.”
Stützende Belege
1Widersprechende Belege
0Keine Gegenbelege erfasst.
Statusverlauf
Keine früheren Revisionen.
Widersprüche
Es wurden keine Widersprüche eingereicht.