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GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0429 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Sámi-Parlament Norwegens (Sámediggi) · Autor: Polity Atlas editorial team

“Nach dem Sámi Act kann sich jede Person in das Wählerverzeichnis des Sámi-Parlaments eintragen lassen, die erklärt, sich als Sámi zu betrachten, und Sámi als häusliche Sprache hat, deren Elternteil, Großelternteil oder Urgroßelternteil Sámi als häusliche Sprache hatte oder hat, oder die Kind einer im Verzeichnis eingetragenen Person ist.”

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0

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