Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0410 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Autonomie der Ålandinseln (Finnland) · Autor: Polity Atlas editorial team

“Nach dem Gesetz über die Autonomie Ålands erhält eine finnische Staatsbürgerin oder ein finnischer Staatsbürger auf Antrag nach fünf Jahren ununterbrochenen Wohnsitzes und bei ausreichenden Schwedischkenntnissen das Heimatrecht; nur dessen Inhaberinnen und Inhaber dürfen bei den Wahlen zum Lagting und zu den Kommunalwahlen wählen oder kandidieren.”

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