Property Rights in Celtic Irish Law
Joseph R. Peden — Property Rights in Celtic Irish Law (1977)Joseph R. Peden · 1977 · Aufsatz · pp. 82–83, 87–90UmstrittenQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0385 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Gälisches Irland unter dem Brehon-Recht · Autor: Polity Atlas editorial team
“Das gälische Irland war ein funktionierendes Beispiel einer staatenlosen, polyzentrischen Rechtsordnung, die auf Privateigentum und freiwilliger Durchsetzung beruhte.”
Kontext. Peden zitiert die Auffassung, dass die túath weder über eine Legislative noch über eine Polizei oder öffentliche Vollstreckungsorgane verfügt habe, beschreibt aber auch eine statusbewusste Gesellschaft mit unfreien Klassen und Verwandtschaftsrechten an Land. Die Hierarchie der Ehrengeldsätze, die kollektive Haftung von Verwandtschaftsgruppen und die endemische Gewalt passen schlecht zu einer rein freiwilligen Ordnung.
Stützende Belege
1Widersprechende Belege
0Keine Gegenbelege erfasst.
Kontext
A Guide to Early Irish Law (Early Irish Law Series, vol. 3)
Statusverlauf
Keine früheren Revisionen.
Widersprüche
Es wurden keine Widersprüche eingereicht.