Polity Atlas
UmstrittenQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0385 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Gälisches Irland unter dem Brehon-Recht · Autor: Polity Atlas editorial team

“Das gälische Irland war ein funktionierendes Beispiel einer staatenlosen, polyzentrischen Rechtsordnung, die auf Privateigentum und freiwilliger Durchsetzung beruhte.”

Kontext. Peden zitiert die Auffassung, dass die túath weder über eine Legislative noch über eine Polizei oder öffentliche Vollstreckungsorgane verfügt habe, beschreibt aber auch eine statusbewusste Gesellschaft mit unfreien Klassen und Verwandtschaftsrechten an Land. Die Hierarchie der Ehrengeldsätze, die kollektive Haftung von Verwandtschaftsgruppen und die endemische Gewalt passen schlecht zu einer rein freiwilligen Ordnung.

Stützende Belege

1

Widersprechende Belege

0

Keine Gegenbelege erfasst.

Kontext

A Guide to Early Irish Law (Early Irish Law Series, vol. 3)

Statusverlauf

Keine früheren Revisionen.

Widersprüche

Es wurden keine Widersprüche eingereicht.

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