Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0290 · Stand: 2026-10-23 · betrifft: Bruttonationalglück (Bhutan) · Autor: Polity Atlas editorial team

“Artikel 9 der Verfassung von 2008 besagt, dass der Staat bestrebt sein soll, Bedingungen zu fördern, die das Streben nach Bruttonationalglück ermöglichen.”

Stützende Belege

1

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0

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