Zum Inhalt springen
Polity Atlas
01
Wissensatlas
02
Lebendiger Atlas
03
Explorer
04
Polity Lab
05
Observatorium
Suchen oder fragen
/
DE
Anmelden
Menü
Suchen oder fragen
01
Wissensatlas
Konzepte
Mechanismen
Denker
Aussagen & Belege
Wissensgraph
Glossar
02
Lebendiger Atlas
Weltkarte
Netzwerkansicht
Katalog
Ausgewählter Fall
Experiment einreichen
03
Explorer
Governance Explorer
Gegenüberstellung
04
Polity Lab
Entwurf beginnen
Designer
Stresstest
Charta
Institutionsarchiv
05
Observatorium
Signale & Forschung
Briefings
Szenarien
Forschungsthemen
Digest
Sprache
Dunkles Design
Anmelden
Registrieren
Wissensatlas
/
Quellen
Gesetz
■
Primärquelle
Consolidated version of the Treaty on European Union, Article 5
Official Journal of the European Union (C 202, 7 June 2016) · 2016
Seite des Herausgebers öffnen ↗
Zitat kopieren
BibTeX
Typ
Gesetz
Abgerufen
2026-09-01
Aussagen, die diese Quelle anführen
1 Aussagen
■
Gesichert
Nach Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union darf die Union in Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig werden, sofern und soweit die Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden können, sondern wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.
DE
English
Русский
Español
Français
Deutsch
Português
中文
日本語
العربية
हिन्दी