Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0665 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Folgenabschätzung algorithmischer Systeme · Autor: Polity Atlas editorial team

“Gemäß dem EU AI Act müssen Betreiber, die öffentlich-rechtliche Stellen oder private Einrichtungen sind, die öffentliche Dienstleistungen erbringen, vor dem Einsatz der meisten Hochrisiko-KI-Systeme deren Auswirkungen auf die Grundrechte bewerten.”

Stützende Belege

1

Widersprechende Belege

0

Keine Gegenbelege erfasst.

Kontext

Regulation (EU) 2016/679 (General Data Protection Regulation), Article 35: Data protection impact assessment

Statusverlauf

Keine früheren Revisionen.

Widersprüche

Es wurden keine Widersprüche eingereicht.

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Einreichungen werden von der Redaktion geprüft und öffentlich bei dieser Aussage protokolliert. Eine Quelle ist erforderlich.

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