Polity Atlas
GesichertQuelle beigefügt · noch nicht unabhängig geprüftCLM-0634 · Stand: 2026-10-27 · betrifft: Richterliche Normenkontrolle und Verfassungsgerichte · Autor: Polity Atlas editorial team

“Artikel 190 der Schweizerischen Bundesverfassung verpflichtet Gerichte, Bundesgesetze anzuwenden; daher kann das Bundesgericht Bundesgesetze nicht als verfassungswidrig aufheben.”

Stützende Belege

1

Widersprechende Belege

0

Keine Gegenbelege erfasst.

Statusverlauf

Keine früheren Revisionen.

Widersprüche

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